Externe Bail-in-Implementierung: BaFin veröffentlicht novelliertes Merkblatt
Die Finanzaufsicht BaFin hat ihr Merkblatt zur externen Bail-in-Implementierung erweitert. Sie deckt damit alle von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde geforderten Pflichtangaben ab.
Mit der Neufassung setzt die BaFin die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zur „Veröffentlichung des Herabschreibungs- und Umwandlungs- sowie des Bail-in-Implementierungsmechanismus“ (EBA/GL/2023/01) um. Darüber hinaus beinhaltet die neue Version auch ein einheitliches Konzept zur Herabschreibung und Umwandlung von prozent- und stücknotierten strukturierten Schuldtiteln.
Das Merkblatt richtet sich an alle Unternehmen im Sinne von Artikel 2 der Single-Resolution- Mechanism-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 806/2014 – SRM-VO) und Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 1 Nr. 1 bis 3, Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, mit Sitz in Deutschland, für die die Abwicklungsstrategie einen Bail-in vorsieht. Dies umfasst auch Institute im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board – SRB) als Abwicklungsbehörde.
Bei der neuen Version des Merkblatts handelt es sich um die vierte Fassung. Das ursprüngliche Dokument stammt vom 1. Oktober 2019 und ist erstmals am 13. April 2021 erweitert worden.
Quelle: BaFin vom 04.07.2024
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