

Anbieter von Kapitalanlagen haben es besonders schwer. Sie sind Subjekte fortschreitender Regulierung und Aufhänger für Anwaltswerbung. Skandale wie S&K, INFINUS, P&R oder Wirecard sorgen für bundesweite Negativpresse und sogar Gesetzesänderungen.
Komplexe wie Lombardium, GENO, EN Storage, BWF, Selfmade Capital/NCI bis hin zur Göttinger Gruppe oder Phoenix Kapitaldienst schlagen die Brücke zu Kriminalinsolvenzen. Besteht bei einem Anbietern Sanierungs- oder Restrukturierungsbedarf, muss umsichtig agiert werden.
Dabei spielen nicht nur kaufmännisches, kapitalmarktrechtliches und insolvenzrechtliches Know-how eine Rolle. Anbieter müssen auch auf eine gute Kommunikation mit den Anlegern, Zugriff auf seriösen Vertrieb und effektives Reputationsmanagement einschließlich Medienrecht vorbereitet sein.
Und natürlich muss man mit Besonderheiten rechnen wie Stimmen-Pools, Anleger-Netzwerke und Dritt-Interessen (z.B. an der Position eines Gläubigervertreters oder Mitglieds eines Gläubigerausschusses). Es wäre naiv, weniger zu berücksichtigen.
Innerhalb der Schneider + Partner Beratergruppe beraten wir gemeinsam mit den Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften Schneider + Partner und Graf Treuhand sowie der Mulansky + Kollegen Rechtsanwälte und PURAKON GmbH im Verbund in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerrechts. So können wir Unternehmer und Privatpersonen ganzheitlich rechtlich und steuerrechtlich begleiten und unterstützen.